
Desinvestitionen bedürfen entsprechend einem Katalog
zustimmungsbedürftiger Geschäfte der Zustimmung des Aufsichtsrats.
Der Aufsichtsrat hat einen Prüfungsausschuss, einen
Personalausschuss sowie den gemäß § 27 Absatz 3 des Mitbestimmungsgesetzes
vorgeschriebenen Vermittlungsausschuss
eingerichtet. Jeder der Ausschüsse besteht aus zwei
Anteilseigner- und zwei Arbeitnehmervertretern. Vorsitzen-
der des Personalausschusses und des Vermittlungsausschusses
ist der Vorsitzende des Aufsichtsrats, Herr Dr. Klaus-Jürgen
Schmieder. Den Vorsitz des Prüfungsausschusses hat Herr
Dr. Jens Schulte inne. Er verfügt über den nach dem Ak-
tiengesetz erforderlichen Sachverstand auf dem Gebiet der
Rechnungslegung und der Abschlussprüfung.
Für die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichts-
rats besteht eine Vermögensschaden-Haftpflicht-Gruppenversicherung
(„D&O“). Die Versicherung deckt das persönliche
Haftungsrisiko für den Fall ab, dass die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder
bei der Ausübung ihrer Tätigkeit für
Vermögensschäden in Anspruch genommen werden. Der Versicherungsvertrag
sieht einen Selbstbehalt von zehn Prozent
des Schadens, maximal das Eineinhalbfache der festen
jährlichen Vergütung des Vorstands- bzw. Aufsichtsratsmitglieds
pro Versicherungsjahr vor. Einzelheiten zur Vergütung
von Vorstand und Aufsichtsrat finden Sie in der Onlinever-
sion des Konzernabschlusses auf Seite 76 f.
Compliance
Die Einhaltung von Gesetzen ist bei ALTANA Grundlage allen
Handelns. Darüber hinaus haben wir uns in Wahrnehmung
unserer gesellschaftlichen Verantwortung bestimmte Regeln
gegeben, die wir wie Gesetze einhalten.
Compliance ist für ALTANA integraler Teil unserer gesellschaftlichen
Verantwortung. Das Vertrauen unserer Kunden,
Geschäftspartner, Mitarbeiter und der Öffentlichkeit
ist Basis und Bedingung für unseren geschäftlichen Erfolg.
Hierzu hat ALTANA im Jahr 2008 ein Compliance
Management-System eingerichtet. Sein Ziel ist es, sicherzustellen,
dass Gesetze und die Regeln, die wir uns selbst
gegeben haben, konzernweit eingehalten werden. Dazu werden
durch das Compliance Management-System wesent-
liche Risiken identifiziert, die durch Gesetzes- oder Regelverstöße
von ALTANA Mitarbeitern entstehen können. Das
Compliance Management-System trägt außerdem dafür Sorge,
dass die Mitarbeiter Inhalt und Bedeutung der für sie
relevanten Gesetze und Regelungen kennen und wissen, wie
sie sich angesichts dessen am besten verhalten. Darüber
hinaus soll durch das Compliance Management-System sichergestellt
werden, dass die erforderlichen Kontrollmecha-
nismen implementiert werden, damit Gesetzes- und Regelverstöße
aufgedeckt und abgestellt werden können. Das
Compliance Management-System umfasst insgesamt acht
Compliance-Bereiche: Korruption, Kartellrecht, Umwelt
und Sicherheit, Personal, Zoll und Außenhandel, Datenschutz,
Finanzberichterstattung und Steuern.
Das Compliance Management-System von ALTANA folgt
der ALTANA Struktur und ist dementsprechend dezentral
aufgebaut. Die primäre Verantwortung für das regelkonforme
Verhalten der einzelnen Tochtergesellschaften und ihrer
Mitarbeiter trägt das lokale Management. Die ALTANA AG
nimmt ihre Compliance-Verantwortung wahr, indem sie
einen Rahmen setzt, Kompetenzen und Instrumente zur Verfügung
stellt, Plattformen und Foren für lokal Verantwort-
liche schafft, aber auch, indem sie konkrete Maßnahmen zur
Sicherstellung der Compliance vom Management der Toch-
tergesellschaften einfordert oder hierfür Mindestanforderungen
stellt, insbesondere durch konzernweit verbindliche
Richtlinien.
Der ALTANA Verhaltenskodex, der unternehmensweit gilt,
enthält für alle Mitarbeiter verbindliche Regelungen zum
12 Corporate Governance