
Corporate Governance
Eine gute Corporate Governance ist eine wesentliche Grundlage
für den nachhaltigen Erfolg von ALTANA. Auch als
nicht börsennotiertes Unternehmen orientiert sich die Gesellschaft
daher an den Empfehlungen und Anregungen des
Deutschen Corporate Governance Kodex.
Mindestens einmal im Jahr beschäftigen sich Vorstand
und Aufsichtsrat mit dem Deutschen Corporate Governance
Kodex und überprüfen, welche Empfehlungen und Anregungen
ALTANA auch als nicht börsennotierte Aktiengesellschaft
befolgen kann und welche unter Berücksichtigung
der Aktionärsstruktur der Gesellschaft sinnvollerweise angewendet
werden sollen.
ALTANA entsprach im Geschäftsjahr 2019 der überwiegenden
Mehrheit der anwendbaren Empfehlungen und
Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in
der Fassung vom 7. Februar 2017. Dies gilt insbesondere
für die Empfehlungen im Hinblick auf die Zusammenarbeit
zwischen Vorstand und Aufsichtsrat, die Zusammenarbeit
des Aufsichtsratsvorsitzenden mit dem Gesamtgremium, den
Umgang mit Interessenkonflikten der Aufsichtsratsmitglie-
der, die Errichtung und Zusammensetzung von Ausschüssen
sowie in Bezug auf die Abschlussprüfung.
Der Vorstand hat sich intensiv mit den am 9. Mai 2019
und 16. Dezember 2019 beschlossenen Änderungen des
Deutschen Corporate Governance Kodex sowie mit der Änderung
des Aktiengesetzes durch das Gesetz zur Umsetzung
der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) befasst
und beabsichtigt, sich auch im Geschäftsjahr 2020 wie-
der weitgehend an den Empfehlungen und Anregungen des
Deutschen Corporate Governance Kodex sowie an den
für börsennotierte Aktiengesellschaften geltenden Corporate
Governance-Regelungen des Aktiengesetzes zu orientieren.
Leitung und Kontrolle
Corporate Governance 11
Der Vorstand der ALTANA AG besteht aus drei Mitgliedern,
die jeweils vom Aufsichtsrat für die Dauer von fünf Jahren
bestellt wurden. Zu den Auswahlkriterien gehören Erfahrung,
wirtschaftliche und fachliche Expertise, aber auch Sach-
verstand in Bezug auf Fragen der Ökologie und gesellschaft-
lichen Verantwortung. Auch Überlegungen hinsichtlich der
Vielfalt (Diversity) fließen in die Auswahlüberlegungen mit ein.
Der Vorstand leitet das Unternehmen eigenverantwortlich
und ist allein dem Unternehmensinteresse verpflichtet. Der
Vorstand bildet gemeinsam mit den Geschäftsbereichs-
leitern sowie ausgewählten Leitern zentraler Funktionsbereiche
die Unternehmensleitung. In diesem Gremium wer-
den in regelmäßigen Sitzungen die Geschäftsentwicklung,
wesentliche Geschäftsvorfälle, aber auch Pläne für die
zukünftige Entwicklung der Gruppe sowie Fragen der Nachhaltigkeit
diskutiert und beraten.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht aus zwölf
Mitgliedern. Die Hälfte von ihnen sind Arbeitnehmervertreter,
die gemäß dem Mitbestimmungsgesetz durch die deutschen
Konzernmitarbeiter gewählt werden. Die übrigen sechs
Mitglieder des Gremiums werden grundsätzlich durch die
Hauptversammlung gewählt. Auch hier spielen Erfahrung und
Expertise ebenso wie die Unabhängigkeit eine wichtige
Rolle. Die Amtsperiode der Aufsichtsratsmitglieder beträgt
in der Regel fünf Jahre. Der Vorstand berichtet dem Aufsichtsrat
regelmäßig zeitnah und umfassend über alle für das
Unternehmen relevanten Fragen in Bezug auf die Geschäftsentwicklung,
Risiken und die Planung und stimmt mit dem
Aufsichtsrat die Strategien von ALTANA ab. Auch Fragen
der Nachhaltigkeit werden regelmäßig im Rahmen von Aufsichtsratssitzungen
diskutiert. Der Aufsichtsrat überwacht
und berät den Vorstand in der Führung der Geschäfte. Zu den
weiteren Aufgaben des Gremiums gehört die Billigung
des Jahresabschlusses. Speziell definierte Geschäfte der Gesellschaft
wie beispielsweise wesentliche Akquisitionen und