In den Folgejahren sind weitere Reduktionen des spezifischen
Energieverbrauchs in der Größenordnung von 2 % pro
Jahr vorgesehen.
Risiken
Die Steuerung des ALTANA Konzerns richtet sich an der
definierten Strategie und den daraus abgeleiteten Zielgrößen
aus. Durch Veränderungen des wirtschaftlichen Umfelds
oder durch interne und externe Einflussfaktoren kann es dazu
kommen, dass die Strategie nicht erfolgreich umgesetzt
oder Ziele nicht in der geplanten Zeit oder im geplanten Umfang
realisiert werden können. Damit ALTANA auf solche
Situationen bestmöglich vorbereitet ist, werden Risiken systematisch
identifiziert, bewertet und im Rahmen von Entscheidungsprozessen
berücksichtigt.
Um diese Risikopolitik auf allen Entscheidungsebenen
zu verankern, haben wir ein konzernweites Risikomanagement
etabliert, das vielfältige Informations-, Kommunikations-
und Überwachungssysteme vereint. Kernelemente des
Risikomanagements sind die strategische Unternehmensplanung,
das interne Berichtswesen, das interne Kontrollsystem,
die Compliance-Organisation sowie das Risikomanagement
im engeren Sinne.
Die strategische Unternehmensplanung ist eng verbunden
mit der mittel- bis langfristigen Finanzplanung. Die
daraus abgeleiteten Ziele werden in der monatlichen Berichterstattung
über die Geschäftsentwicklung und der kurzfristigen
Finanzplanung auf den Erfüllungsgrad hin überprüft.
Zusätzlich zur Analyse der aktuellen Geschäftslage werden
dort die Erwartungen für das laufende Geschäftsjahr regelmäßig
auf Ebene der Geschäftsbereiche umfassend erör-
tert. So können Abweichungen von geplanten Entwicklungen
erkannt und bei Bedarf mögliche Gegenmaßnahmen eingeleitet
werden.
Das interne Kontrollsystem definiert organisatorische und
prozessuale Anforderungen, die der Abwehr von Schäden für
das Unternehmen dienen. In Verbindung mit der etablier-
ten Compliance-Organisation sollen mögliche Verstöße von
Mitarbeitern gegen Richtlinien und Gesetze verhindert
werden.
Unter Risikomanagement im engeren Sinne versteht
ALTANA die systematische Erhebung, Bewertung, Dokumentation,
Kommunikation und, sofern nicht bereits vorhanden,
Ableitung von Maßnahmen bezüglich der relevanten
Risiken. Es stellt damit auch einen wesentlichen Bestand-
teil des Risikofrüherkennungssystems nach § 91 Abs. 2 AktG
dar, das vom Wirtschaftsprüfer einer freiwilligen Prüfung
unterzogen wurde. Die Prüfung ergab, dass es geeignet ist,
bestandsgefährdende Risiken frühzeitig zu erkennen.
Identifizierte Risiken werden in einheitlicher Weise
bewertet. Auf Basis von Eintrittswahrscheinlichkeiten und
erwarteten Schadenshöhen werden die sogenannten
bewerteten Risiken ermittelt. Die bewerteten Einzelrisiken
werden bestimmten Risikogruppen und -kategorien zugeordnet.
Sehr hohe Risiken sind solche mit einem für die kommenden
zwölf Monate bewerteten Risiko von 25 Mio. €
oder höher. Einzelrisiken mit einem bewerteten Risiko zwischen
12 und 25 Mio. € werden als hoch klassifiziert,
solche mit einem bewerteten Risiko zwischen 5 und 12 Mio. €
als mittel eingeordnet und solche mit einem bewerteten
Risiko von unter 5 Mio. € als gering klassifiziert. Die aus der
Bewertung resultierende Priorisierung bestimmt Schwerpunkte
für die Erarbeitung und Einleitung von Gegenmaßnahmen,
um potenzielle Risikoauswirkungen zu verhindern
oder zu reduzieren.
Die nachfolgend beschriebenen Einzelrisiken und Risikofelder
sind grundsätzlich in der Lage, die Ertrags-, Finanz-
und Vermögenslage des Konzerns teilweise erheblich nachteilig
zu beeinflussen und somit eine negative Abweichung
von der prognostizierten voraussichtlichen Entwicklung her-
80 Voraussichtliche Entwicklung