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Erklärung zur Unternehmensführung,
Corporate Governance-Bericht
Corporate Governance
Eine gute Corporate Governance ist eine wesentliche Grundlage
für den nachhaltigen Erfolg von ALTANA. Auch als
nicht börsennotiertes Unternehmen orientiert sich die Gesellschaft
daher an den Empfehlungen und Anregungen des
Deutschen Corporate Governance Kodex.
Mindestens einmal im Jahr beschäftigen sich Vorstand
und Aufsichtsrat mit dem Deutschen Corporate Governance
Kodex und überprüfen, welche Empfehlungen und Anregungen
ALTANA auch als nicht börsennotierte Aktiengesellschaft
befolgen kann und welche unter Berücksichtigung
der Aktionärsstruktur der Gesellschaft sinnvollerweise angewendet
werden sollen.
ALTANA entsprach im Geschäftsjahr 2020 der überwiegenden
Mehrheit der anwendbaren Empfehlungen und
Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in
der Fassung vom 16. Dezember 2019. Dies gilt insbesondere
für die Empfehlungen im Hinblick auf die Zusammensetzung
des Aufsichtsrats, die Zusammenarbeit zwischen
Vorstand und Aufsichtsrat, die Zusammenarbeit des Aufsichtsratsvorsitzenden
mit dem Gesamtgremium, den
Umgang mit Interessenkonflikten der Aufsichtsratsmitglieder,
die Errichtung und Zusammensetzung von Ausschüssen
sowie in Bezug auf die Abschlussprüfung.
Vorstand und Aufsichtsrat beabsichtigen, sich auch im
Geschäftsjahr 2021 wieder weitgehend an den Empfehlungen
und Anregungen des Deutschen Corporate Governance
Kodex zu orientieren.
Leitung und Kontrolle
Der Vorstand der ALTANA AG besteht aus drei Mitgliedern, die
jeweils vom Aufsichtsrat für die Dauer von fünf Jahren
bestellt wurden. Zu den Auswahlkriterien gehören Erfahrung,
wirtschaftliche und fachliche Expertise, aber auch Sachverstand
in Bezug auf Fragen der Ökologie und gesellschaftlichen
Verantwortung. Auch Überlegungen hinsichtlich
der Vielfalt (Diversity) fließen in die Auswahlüberlegungen mit
ein. Der Aufsichtsrat verfolgt gemeinsam mit dem Vorstand
im Rahmen regelmäßiger Gespräche zwischen Aufsichtsrats-
und Vorstandsvorsitzendem eine langfristige Planung zur
Nachfolge für Vorstandsmitglieder und der Struktur des Vorstands.
Für Vorstandsmitglieder gilt eine Altersgrenze von
65 Jahren. Der Vorstand leitet das Unternehmen eigenverantwortlich
und ist allein dem Unternehmensinteresse verpflichtet.
Der Vorstand bildet gemeinsam mit den Geschäftsbereichsleitern
sowie ausgewählten Leitern zentraler Funk-
tionsbereiche die Unternehmensleitung. In diesem Gremium
werden in regelmäßigen Sitzungen die Geschäftsentwicklung,
wesentliche Geschäftsvorfälle, aber auch Pläne für die
zukünftige Entwicklung der Gruppe sowie Fragen der
Nachhaltigkeit diskutiert und beraten.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht aus zwölf Mitgliedern.
Die Hälfte von ihnen sind gemäß dem Mitbestimmungsgesetz
gewählte Arbeitnehmervertreter, die übrigen
sechs sind Anteilseignervertreter. Auch hier spielen Erfahrung
und Expertise ebenso wie die Unabhängigkeit eine wichtige
Rolle. Alle sechs Anteilseignervertreter – Frau Dr. Engel-
Bader, Frau Klatten, Professor Dr. Richter, Herr Dr. Schulte,
Herr Dr. Trius und Herr Dr. Wolfgruber – sind unabhängig
von Gesellschaft und Vorstand. Frau Klatten wird hierbei trotz
ihrer mehr als zwölfjährigen Zugehörigkeit zum Aufsichts-
rat als unabhängig von Gesellschaft und Vorstand angesehen,
weil sie mittelbar Alleinaktionärin der Gesellschaft ist. Vier
der sechs Anteilseignervertreter – Frau Dr. Engel-Bader, Herr
Dr. Schulte, Herr Dr. Trius und Herr Dr. Wolfgruber – sind
darüber hinaus unabhängig von der kontrollierenden Aktionärin
der Gesellschaft. Die Amtsperiode der Aufsichts-
ratsmitglieder beträgt in der Regel fünf Jahre. Für Aufsichtsratsmitglieder
gilt eine Altersgrenze von 70 Jahren. Der
Vorstand berichtet dem Aufsichtsrat regelmäßig zeitnah und
umfassend über alle für das Unternehmen relevanten Fragen
in Bezug auf die Geschäftsentwicklung, Risiken und die
Planung und stimmt mit dem Aufsichtsrat die Strategien