wurden der Jahresabschluss der ALTANA AG und der Konzernabschluss behandelt. Wei-
terhin befasste sich der Prüfungsausschuss mit der Erteilung des Prüfungsauftrags an den
Abschlussprüfer, der Festlegung des Prüfungshonorars des Abschlussprüfers, der Überwachung
seiner Unabhängigkeit und der Genehmigung nicht prüfungsbezogener Leistungen des
Abschlussprüfers. Des Weiteren beschäftigte sich der Prüfungsausschuss mit Fragen der
Risikoerfassung und der Risikoüberwachung im Konzern, der Arbeit der Internen Revision,
dem Compliance Management System von ALTANA und der guten Corporate Governance.
Darüber hinaus konzipierte der Prüfungsausschuss 2020 einer Empfehlung des Deutschen
Corporate Governance Kodex folgend eine regelmäßige Beurteilung der Qualität der Abschlussprüfung.
Im Dezember des Berichtsjahres setzte sich der Prüfungsausschuss zudem mit
den dem Konzern drohenden Cyberrisiken und deren Abwehr auseinander. Der Vermittlungsausschuss
gemäß § 27 Abs. 3 des Mitbestimmungsgesetzes trat im Geschäftsjahr 2020
nicht zusammen.
Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der ALTANA AG und der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2020
sowie der Lagebericht der ALTANA AG und der Konzernlagebericht sind von dem durch die
Hauptversammlung gewählten und vom Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats beauftragten
Abschlussprüfer, der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, geprüft
und jeweils mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden. Das Risiko-
früherkennungssystem des Konzerns gemäß § 91 des Aktiengesetzes ist geprüft worden, und
die Prüfung hat ergeben, dass das System geeignet ist, seine Aufgaben zu erfüllen.
Die Abschlussunterlagen, der Unternehmensbericht und die Berichte der PricewaterhouseCoopers
GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft über die Prüfung des Jahresabschlusses
und des Konzernabschlusses sowie der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des
Bilanzgewinns haben allen Mitgliedern des Aufsichtsrats vorgelegen. Der Prüfungsausschuss
des Aufsichtsrats hat sich intensiv mit den Unterlagen beschäftigt. Der Aufsichtsrat hat die
Unterlagen geprüft und diese in der Bilanzsitzung in Anwesenheit des Abschlussprüfers, der
über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung berichtet hat, umfassend behandelt. Der
Aufsichtsrat stimmt den Ergebnissen der Abschlussprüfung ohne Einwendungen zu und hat
in seiner Sitzung am 17. März 2021 den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und
den Konzernabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Der Aufsichtsrat
hat den Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns geprüft und schließt
sich diesem Vorschlag an.
16 Bericht des Aufsichtsrats