cherung („D&O“). Die Versicherung deckt das persönliche
Haftungsrisiko für den Fall ab, dass die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder
bei der Ausübung ihrer Tätigkeit für
Vermögensschäden in Anspruch genommen werden. Der
Versicherungsvertrag sieht für Vorstandsmitglieder einen
Selbstbehalt von zehn Prozent des Schadens, maximal das
Eineinhalbfache der festen jährlichen Vergütung des Vorstandsmitglieds
pro Versicherungsjahr vor. Einzelheiten zur Vergütung
von Vorstand und Aufsichtsrat finden Sie im vollständigen
Konzernabschluss auf Seite 79 f.
Compliance
Die Einhaltung von Gesetzen ist bei ALTANA Grundlage allen
Handelns. Darüber hinaus haben wir uns in Wahrnehmung
unserer gesellschaftlichen Verantwortung bestimmte Regeln
gegeben, die wir wie Gesetze einhalten.
Compliance ist für ALTANA integraler Teil unserer gesellschaftlichen
Verantwortung. Das Vertrauen unserer Kunden,
Geschäftspartner, Mitarbeiter und der Öffentlichkeit
ist Basis und Bedingung für unseren geschäftlichen Erfolg.
Hierzu hat ALTANA im Jahr 2008 ein Compliance
Management-System eingerichtet. Sein Ziel ist es, sicherzustellen,
dass Gesetze und die Regeln, die wir uns selbst
gegeben haben, konzernweit eingehalten werden. Dazu werden
durch das Compliance Management-System wesentliche
Risiken identifiziert, die durch Gesetzes- oder Regelverstöße
von ALTANA Mitarbeitern entstehen können. Das
Compliance Management-System trägt außerdem dafür Sorge,
dass die Mitarbeiter Inhalt und Bedeutung der für sie
relevanten Gesetze und Regelungen kennen und wissen, wie
sie sich angesichts dessen am besten verhalten. Darüber
hinaus soll durch das Compliance Management-System sichergestellt
werden, dass die erforderlichen Kontrollmechanismen
implementiert werden, damit Gesetzes- und Regelverstöße
aufgedeckt und abgestellt werden können. Das
Compliance Management-System umfasst insgesamt acht
Compliance-Bereiche: Korruption, Kartellrecht, Umwelt
74 Erklärung zur Unternehmensführung, Corporate Governance-Bericht
von ALTANA ab. Auch Fragen der Nachhaltigkeit werden regelmäßig
im Rahmen von Aufsichtsratssitzungen diskutiert.
Der Aufsichtsrat überwacht und berät den Vorstand in der
Führung der Geschäfte. Zu den weiteren Aufgaben des
Gremiums gehört die Billigung des Konzernabschlusses. Speziell
definierte Geschäfte der Gesellschaft wie beispiels-
weise wesentliche Akquisitionen und Desinvestitionen bedürfen
entsprechend einem Katalog zustimmungsbedürftiger
Geschäfte der Zustimmung des Aufsichtsrats.
Der Aufsichtsrat hat einen Prüfungsausschuss, einen
Personalausschuss sowie den gemäß § 27 Absatz 3 des Mitbestimmungsgesetzes
vorgeschriebenen Vermittlungsausschuss
eingerichtet. Jeder der Ausschüsse besteht aus zwei
Anteilseigner- und zwei Arbeitnehmervertretern. Vorsitzender
des Personalausschusses und des Vermittlungsausschusses
ist der Vorsitzende des Aufsichtsrats, seit dem 29. Mai
2020 Herr Dr. Matthias L. Wolfgruber, zuvor Herr Dr. Klaus-
Jürgen Schmieder. Dem Personalausschuss gehören darüber
hinaus Herr Ulrich Gajewiak und Frau Susanne Klatten
an. Mitglieder des Vermittlungsausschusses sind neben
dem Vorsitzenden Herr Gajewiak, Frau Klatten und Herr Klaus
Koch. Den Vorsitz des Prüfungsausschusses hat Herr Dr.
Jens Schulte inne. Er verfügt über den nach dem Aktiengesetz
erforderlichen Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungslegung
und der Abschlussprüfung. Weitere Mitglieder
des Prüfungsausschusses sind Herr Armin Glashauser, Herr
Stefan Soltmann und Herr Dr. Antonio Trius.
Der Aufsichtsrat führt alle zwei Jahre eine Selbstbeurteilung
(früher „Effizienzprüfung“) durch. 2020 nahm der
Aufsichtsrat diese Selbstbeurteilung vor, indem jedes Mitglied
einen vom Aufsichtsratsvorsitzenden konzipierten und zu-
vor mit den Mitgliedern abgestimmten Fragenkatalog beantwortete,
die Antworten quantitativ und qualitativ ausgewertet
und die Ergebnisse den Mitgliedern in einer Sitzung
des Aufsichtsrats präsentiert wurden.
Für die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats
besteht eine Vermögensschaden-Haftpflicht-Gruppenversi-