
Nanotechnologie
Für ALTANA ist Produktverantwortung integrierter Bestandteil verantwortungsvoller Geschäftspolitik – selbstverständlich auch bei der Nanotechnologie. Wir sind fest davon überzeugt, dass die Nanotechnologie dazu beitragen kann, Systeme im Bereich Energie, Klimawandel, Umwelt und Medizin zu optimieren. Doch neue Substanzen, Materialien und Technologien eröffnen uns nicht immer nur Chancen. Sie können ebenso potenzielle Risiken für Mensch und Umwelt mit sich bringen.
Produktverantwortung bedeutet für uns also auch, dass wir mögliche Risiken sicher abschätzen und ggf. effektive Maßnahmen im Risikomanagement implementieren, bevor ein Produkt auf den Markt kommt. Dabei halten wir uns in Deutschland an die Richtlinien des Verbands der Chemischen Industrie (VCI) und der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). Unser Risikomanagement geht demzufolge immer von der höchstmöglichen Gefahr aus und basiert auf höchsten Standards.
In der Diskussion um potenzielle Risiken stehen „freie“, d. h. pulverförmige Nanomaterialien im Vordergrund, da eine Aufnahme in den Körper durch Einatmen wahrscheinlich ist. Sobald Nanomaterialien in einer Matrix gebunden sind, ist eine Expositionsgefahr wesentlich geringer und durch weitere Maßnahmen gut vermeidbar.
Alle Nanomaterialien, die von Unternehmen der ALTANA an Kunden gehen, sind in einer Matrix, also zumindest einer Flüssigkeit fixiert. In der Endanwendung sind sie dann in einer Lack- oder Kunststoffmatrix eingebaut. Bezüglich der Frage einer eventuellen Freisetzung z. B. durch Schleifen oder Bewitterung beteiligt sich ALTANA bzw. BYK an Studien des Deutschen Lackverbandes. Ergebnisse bezüglich Schleifen liegen vor und zeigen keine Freisetzung der eingebauten Nanopartikel.
Wichtig ist uns auch, auf die von allen Experten geteilte Meinung hinzuweisen, dass nicht die Nanotechnologie an sich, sondern allenfalls bestimmte Stoffe in Nanoform gefährlich sein können. Bis dies jeweils untersucht ist, sollten entsprechende Risikomanagementmaßnahmen von einer hohen Gefährdung ausgehen. Leider besteht bezüglich der Prüfmethoden noch keine Einigkeit.
ALTANA setzt sich im Bereich der Nanotechnologie für einen offenen Dialog ein. So stellen wir unseren Kunden Informationen in Form von Datenblättern zur Materialsicherheit bereit, die sich an der dazugehörigen VCI-Richtlinie orientieren. Jedoch hält ALTANA eine Kennzeichnung von Endprodukten mit der Begrifflichkeit „enthält Nanomaterial“ für weitgehend ungeeignet. Denn der Begriff Nanomaterial an sich gibt, wie oben erläutert, keinerlei Aufschluss über Gefahren oder Risiken.
